1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für die Belieferung von Privatund
Gewerbekunden mit Erdgas ohne Leistungsmessung. Bei Zustandekommen dieses Vertrages liefert FlexGas Ihnen Ihren gesamten Gasbedarf
an die im Auftragsformular angegebene Abnahmestelle für je einen Zähler. Für jeden weiteren Zähler müssen
Sie einen gesonderten Auftrag erteilen. Die Belieferung ist auf einen Jahresgasverbrauch von maximal 400.000 kWh
jährlich pro Abnahmestelle beschränkt. Leistungsgemessene Abnahmestellen werden nicht beliefert.
1.2 Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch FlexGas in Textform zustande (Vertragsbestätigung), welche innerhalb
von 2 Wochen nach Eingang des Angebots bei FlexGas erfolgt.
1.3 FlexGas behält sich die Nichtannahme des Vertragsangebots ohne Angabe von Gründen vor, z.B. wenn der
Zahlungsanspruch von FlexGas gefährdet erscheint.
1.4 Das Vertragsverhältnis ist auflösend bedingt dadurch, dass Ihr bestehender Gaslieferungsvertrag von Ihrem Vorversorger
nicht auf FlexGas umgestellt werden kann.
1.5 Bei Eintreten der Bedingung nach Ziffer 1.4 ist FlexGas von jeder Haftung befreit, es sei denn, dass sie die Pflicht
zur Umstellung schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat. Die Haftung der FlexGas,
deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen
und die für FlexGas zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung
der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Für das Verschulden des Vorversorgers
oder Gasnetzbetreibers übernimmt FlexGas keine Haftung.
1.6 FlexGas stellt dem Kunden das Erdgas am Ende des Hausanschlusses (nachfolgend: Entnahmestelle) für die eigene
Versorgung zur Verfügung. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.
2. Lieferbeginn, Vertragslaufzeit, Rücktritt, Kündigung
2.1 Die Umstellung Ihres Belieferungsvertrages vom Vorversorger erfolgt durch FlexGas unentgeltlich und so zügig wie
möglich. FlexGas bemüht sich dabei, den von Ihnen angegebenen Wunschtermin einzuhalten. Stellt sich jedoch heraus,
dass eine Vertragsbindung mit dem Vorversorger besteht, durch die der Wunschtermin um mehr als sechs Monate überschritten
werden müsste, haben beide Parteien ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag. Das Recht zum Rücktritt aus
einem anderen Grunde bleibt unberührt. Im Falle eines Rücktritts findet eine Verzinsung der vorausbezahlten Beträge
nicht statt.
2.2 Sollte eine Belieferung aus technischen oder anderen Gründen endgültig nicht möglich sein (vgl. Ziffer 1.4), so wird
FlexGas Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Mit dieser Mitteilung gilt die auflösende Bedingung als eingetreten und der
Vertrag ist aufgelöst. Ziffer 2.1, Satz 5 gilt entsprechend.
2.3 Der Beginn der Lieferung ist immer zum Monatsanfang (Ausnahme: Neueinzug) und richtet sich nach den notwendigen
Bestätigungen der Kündigung bei Ihrem Vorlieferanten und der Bestätigung des Beginns der Netznutzung
des Netzbetreibers gegenüber FlexGas.
2.4 Der Vertrag hat je nach Vereinbarung eine Mindestlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und kann von beiden Vertragsparteien
zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit
beginnt mit der Belieferung durch FlexGas. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Laufzeit des Vertrages
mehr als 24 Monate betragen würde. In diesem Fall beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss. Der tatsächliche
Beginn der Belieferung wird Ihnen durch FlexGas mitgeteilt. Sollte eine Kündigung nicht fristgerecht eingehen
oder gar nicht erfolgen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
2.5 Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist per Post direkt an FlexGas zu richten.
2.6 Haben Sie einen Pakettarif (vgl. Ziffer 7.5) gewählt und wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit
nach Ziffer 2.4 – also unterjährig – beendet, etwa durch einvernehmliche Vertragsaufhebung oder fristlose Kündigung,
so wird Ihr Verbrauch bei Pakettarifen zeitanteilig abgerechnet. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem
Verbrauch.
3. Wirtschaftsauskunfteien-Klausel
3.1 Sie willigen ein, dass FlexGas zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung
des Gaslieferungsvertrages Ihre Daten an eine Wirtschaftsauskunftei übermittelt und Wahrscheinlichkeitswerte
verwendet, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Unabhängig davon wird
FlexGas der Wirtschaftsauskunftei auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter
Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden.
Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter
Interessen der FlexGas, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch
schutzwürdige Belange von Ihnen nicht beeinträchtigt werden.
3.2 FlexGas gibt Ihnen jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei, an die FlexGas Ihre Daten
übermittelt und von der FlexGas die jeweilige Auskunft erhalten hat. Ihre Anfrage per E-Mail richten Sie bitte an datenschutz@
FlexGas.de.
4. Änderung der AGB
FlexGas wird eine Änderung dieser AGB nur durchführen, wenn das vertragliche Äquivalenzverhältnis nach Vertragsschluss
durch unvorhersehbare Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderungen oder weil die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam
erklärt) in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. FlexGas ist dann berechtigt, diese Bedingungen insoweit
anzupassen bzw. zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung
bzw. der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich
macht. Die Änderung der AGB wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Sie gilt als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich
Widerspruch erheben. Auf diese Folge wird FlexGas Sie bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Sie müssen den Widerspruch
innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an FlexGas absenden.
5. Umzug
5.1 Sie haben FlexGas einen Umzug spätestens 6 Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die
neue Wohnanschrift mitzuteilen.
5.2 FlexGas gewährt Ihnen ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch FlexGas an
der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist.
6. Ablesung
6.1 FlexGas ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber,
vom Grundversorger, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.
6.2 FlexGas kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden,
wenn dies
1. zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 7,
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse von FlexGas an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann
einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. FlexGas darf bei einem
berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
6.3 Wenn der Netzbetreiber oder FlexGas das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung
betreten kann, darf FlexGas den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach
dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine nach Ziff. 6.2 verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.
6.4 Das an der Entnahmestelle bezogene Erdgasvolumen wird durch entsprechende Messeinrichtungen in Kubikmeter
(m3) erfasst. Grundlage der Abrechnung ist die Einheit Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch in kWh wird wie folgt
ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber zuletzt genannten
Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer
Zustandsgröße zusammen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas
im Vergleich zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel)
geringer ist.
7. Preise, Boni, Abrechnung, Vorauszahlung
7.1 Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag. Bei Privatkunden
handelt es sich um Bruttopreise, inklusive Steuern und Abgaben, bei Gewerbekunden verstehen sich die Preise jeweils
zuzüglich Umsatzsteuer. Gewerbekunden sind solche, die elektrische Energie für gewerbliche oder selbständige Zwecke
nutzen. FlexGas behält sich vor, die von Ihnen getroffene Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde zu überprüfen. In
Zweifelsfällen, in denen die Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde streitig werden sollte, gilt die entsprechende
Einordnung, die der Vorversorger hierzu getroffen hatte.
7.2 Weicht der von Ihnen angegebene Gasverbrauch erheblich von der Jahresverbrauchsprognose, die FlexGas von dem
Netzbetreiber erhält, oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden ab, ist FlexGas berechtigt, einen
Ihrem Verbrauch angemessenen Verbrauchswert für Sie zu bestimmen und die Vorauszahlung entsprechend anzupassen.
Falls Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist als die Prognose des Netzbetreibers oder der durchschnittliche
Verbrauch vergleichbarer Kunden, wird FlexGas dies angemessen berücksichtigen.
7.3 Falls Ihnen FlexGas einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig
und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss
an seinem Gasanschluss nicht von FlexGas beliefert wurde. Der Bonusanspruch entfällt nach den folgenden Bestimmungen,
wenn fällige Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden:
- Kunden mit jährlicher Zahlungsweise verlieren ihren Bonusanspruch in voller Höhe, wenn der entsprechende Betrag nicht spätestens 14 Tage nach Fälligkeit bei FlexGas eingegangen ist,
- Kunden mit halbjährlicher Zahlungsweise verlieren ihren Bonusanspruch jeweils zur Hälfte, wenn der entsprechende Halbjahresbetrag nicht spätestens 14 Tage nach Fälligkeit bei FlexGas eingegangen ist,
- Kunden mit vierteljährlicher Zahlungsweise verlieren ihren Bonusanspruch jeweils zu einem Viertel, wenn der entsprechende Vierteljahresbetrag nicht spätestens 14 Tage nach Fälligkeit bei FlexGas eingegangen ist,
- Kunden mit monatlicher Zahlungsweise verlieren ihren Bonusanspruch jeweils zu einem Zwölftel, wenn der entsprechende Monatsbetrag nicht spätestens 14 Tage nach Fälligkeit bei FlexGas eingegangen ist.
Der Verlust des Bonusanspruchs tritt nicht ein, wenn Sie den fehlenden Zahlungseingang nicht zu vertreten haben oder der fehlende Zahlungseingang ein Viertel des fälligen Betrages, mindestens aber EUR 40,-, unterschreitet.
7.4 Die Höhe eines eventuellen Sonderabschlags richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Der Sonderabschlag wird mit Lieferbeginn fällig. Die Verrechnung des Sonderabschlags erfolgt mit der Rechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach dem Wechsel zu einem Tarif ohne Sonderabschlag oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird.
7.5 Der Abrechnungszeitraum wird von FlexGas festgelegt und sollte einen Zeitraum von 12 Monaten nicht wesentlich überschreiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern FlexGas der Zählerstand vorliegt. Ansonsten behält sich FlexGas das Recht der Schätzung gemäß Ziffer 6 vor. Bei Pakettarifen, also dem Preismodell, bei dem Sie ein bestimmtes Gaskontingent zu einem Festpreis per Vorauszahlung erwerben, wird Ihnen ein eventueller Mehrverbrauch gesondert in Ihrer Jahresabrechnung berechnet; ein eventueller Minderverbrauch wird nicht erstattet.
7.6 Die Zahlung ist je nach Tarif monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich (bei jährlicher Zahlungsweise ab dem 2. Belieferungsjahr 4 Wochen vor Beginn des folgenden Vertragsjahres, bei halbjährlicher Zahlung ab dem 2. Belieferungshalbjahr 4 Wochen vor Beginn des Belieferungshalbjahres, ansonsten mit Beginn der jeweiligen Lieferperiode) per Bankeinzug oder Überweisung zu entrichten. Die Höhe des zur Zahlung fälligen Betrages entnehmen Sie der Tarifübersicht. Die monatliche Grundgebühr des jeweiligen Tarifes ist Ihrem Vorauszahlungsbetrag bereits hinzugerechnet.
7.7 Ab der 2. Mahnung berechnet FlexGas Ihnen eine Unkostenpauschale von EUR 3,50 je Mahnung. Im Falle einer durch Sie verschuldeten Rückbuchung eines Bankeinzuges oder einer Kreditkartenabbuchung berechnet FlexGas Ihnen für den entstandenen Schaden eine Pauschale von EUR 8,–. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FlexGas ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7.8 FlexGas wird Ihnen für den Fall einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs einen Betrag von EUR 30,– berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere eines höheren Schadensersatzes, behält sich FlexGas vor. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FlexGas ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7.9 Gegen Ansprüche von FlexGas kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
8. Kommunikation
8.1 FlexGas ist berechtigt, Ihnen die Rechnung und sonstige Schreiben statt auf dem Postweg online zum Herunterladen
bereitzustellen, wenn Sie eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation angegeben haben. Über die Verfügbarkeit
jeder neuen Rechnung und jedes sonstigen Schreibens wird Ihnen FlexGas eine Benachrichtigung an die angegebene
E-Mail-Adresse schicken. Sie sind verpflichtet, FlexGas unverzüglich über eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse zu informieren
sowie unter der angegebenen E-Mail-Adresse eingehende E-Mails und Ihre Rechnungsdaten und sonstige
Mitteilungen aus dem Online-Kundenbereich regelmäßig abzurufen. Die Rechnung gilt mit Versand der E-Mail-Benachrichtigung
über die Bereitstellung als zugegangen. Rechnungsdokumente und sonstige Schreiben werden für
die Dauer von 13 Monaten nach Erstellungsdatum im Online-Kundenbereich bereitgestellt. Neben der Bereitstellung
im Online-Kundenbereich erhalten Sie keine Rechnung auf dem Postweg.
8.2 Die Login-Seite im Online-Kundenbereich ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. FlexGas übernimmt jedoch
weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher
oben angegebener Funktionen.
9. Versorgungsunterbrechung
9.1 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange FlexGas oder der jeweilige Netzbetreiber an der Bereitstellung
oder der Fortleitung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung nicht möglich
oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert ist. Ein eventuelles Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrecht
des Kunden bleibt unberührt.
9.2 Die Belieferung kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten des Netzbetreibers oder zur Vermeidung eines
drohenden Netzzusammenbruchs unterbrochen werden. FlexGas wird Sie rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten,
soweit dies möglich ist und die Beseitigung der Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird.
9.3 FlexGas kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn dies erforderlich ist, um die Entnahme von Gas unter Umgehung
oder Beeinflussung der Messeinrichtungen oder um störende Gefahren für die Sicherheit von Personen oder
Anlagen abzuwenden.
10. Haftung
10.1 Künftige Änderungen der Umsatzsteuer oder Energiesteuer kann FlexGas zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung an Sie weitergeben, auch wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung
oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei Senkung der vorgenannten
Steuern ist FlexGas zur entsprechenden Minderung verpflichtet. FlexGas wird Sie über die angepassten Preise in
geeigneter Weise, z.B. mit der Jahresrechnung, informieren. Die vorstehenden Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für
sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von
Gas nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6
Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und FlexGas Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches
Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können.
10.2 Bei Gewerbekundenverträgen ist FlexGas darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen nach billigem Ermessen vorzunehmen,
wenn sich während der Vertragslaufzeit die Kosten für die Gasbeschaffung oder eine oder mehrere der maßgeblichen
Kalkulationsgrundlagen ändern. FlexGas wird Sie über die Preisänderung schriftlich mindestens 6 Wochen vor
deren Wirksamwerden informieren. Die Preisänderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag schriftlich kündigen; auf diese Folge wird FlexGas Sie besonders hinweisen.
10.3 Ist in Ihrem gewählten Tarif eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum enthalten, wird der Zeitraum bis zum
Lieferbeginn nicht auf die Laufzeit der von Ihnen erworbenen Preisgarantie angerechnet.
11. Kundendaten
Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden von FlexGas bzw. vom Netzbetreiber nach
den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten
an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z. B. zur Netznutzung und Abrechnung) unter Berücksichtigung
des Bundesdatenschutzgesetzes weitergegeben.
12. Abweichung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen,
selbst wenn FlexGas derartigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn FlexGas in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Gasbelieferung an den Kunden
vorbehaltlos an den Kunden ausführt.
13. Außergerichtliche Streitbeilegung
Sollte es trotz des Bemühens von FlexGas, den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Kunden gerecht zu werden, ausnahmsweise
zu einem Streitfall kommen, haben Sie u.a. die folgenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung:
13.1 FlexGas hat für ihre Kunden eine hausinterne Schlichtungsstelle eingerichtet, die sich in Streitfällen gern bemüht,
schnell, unbürokratisch und kulant eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie erreichen die Schlichtungsstelle per
E-Mail unter kundenanwalt@flexgas.de.
13.2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung
mit Energie sowie die Messung der Energie eingerichtet. Sie erreichen diese unter Schlichtungsstelle Energie e. V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail:
info@schlichtungsstelle-energie.de. Sofern Sie eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragen, ist FlexGas verpflichtet,
an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ihr Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig,
wenn FlexGas im Verfahren nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen
hat.
13.3 Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich im Streitfalle an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für
den Bereich Elektrizität und Gas zu wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach
8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min;
Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliche Sondervermögen sind.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 FlexGas hat das Recht, Dritte mit der Erbringung von Leistungen oder einem Teil von Leistungen aus diesem
Vertrag zu beauftragen oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. In dem Fall, dass ein
Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit FlexGas in deren Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, hat der Kunde
das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Vertragsübernahme zu kündigen.
WICHTIGER HINWEIS GEMÄSS § 107 DER ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Stand: 30.01.2012


