Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FlexGas GmbH für Privat-und Gewerbekunden
1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln
die Rechtsbeziehungen zwischen der FlexGas GmbH (nachfolgend FlexGas)
und Ihren Kunden hinsichtlich der Versorgung mit Erdgas ohne
Leistungsmessung (nachfolgend Gaslieferung). Mit Zustandekommen
dieses Vertrages liefert FlexGas Ihnen Ihren gesamten Gasbedarf an
die im Auftragsformular angegebene Abnahmestelle. Die Belieferung ist
auf einen Jahresgasverbrauch von maximal 100.000 kWh jährlich
pro Abnahmestelle beschränkt.
1.2 Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch FlexGas in Textform
zustande (Vertragsbestätigung), welche innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang des Angebots bei FlexGas erfolgt.
1.3 FlexGas behält sich den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten oder
die Nichtannahme des Vertragsangebots vor, insbesondere wenn der
Zahlungsanspruch der FlexGas gefährdet erscheint.
1.4 Das Vertragsverhältnis ist auflösend bedingt dadurch, dass
Ihr bestehender Gaslieferungsvertrag von Ihrem Vorversorger nicht auf
FlexGas umgestellt werden kann oder das FlexGas feststellt, dass an
Ihrer Abnahmestelle eine Bio-Gasanlage betrieben wird.
1.5 Bei Eintreten der Bedingung nach Ziffer 1.4 ist FlexGas von jeder
Haftung befreit, es sei denn, dass sie die Pflicht zur Umstellung
schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat. Die Haftung der FlexGas, deren gesetzlichen Vertretern
und Erfüllungsgehilfen ist auf solche Schäden begrenzt,
die typischerweise entstehen und die für FlexGas im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren,
sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. für das
Verschulden des Vorversorgers oder Gasnetzbetreibers übernimmt
FlexGas keine Haftung.
1.6 FlexGas stellt dem Kunden das Erdgas am Ende des Hausanschlusses
(nachfolgend: Entnahmestelle) für die eigene Versorgung zur
Verfügung. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.
2.1 Der voraussichtliche Lieferbeginn wird Ihnen in Textform durch
FlexGas mitgeteilt. Die Umstellung Ihres Belieferungsvertrages vom
Vorversorger erfolgt durch FlexGas unentgeltlich und so zügig
wie möglich. Diese Umstellung Ihres Vertrages auf FlexGas kann
sich im Einzelfall aufgrund ungewöhnlicher Umstände, z. B.
beim Vorversorger, verzögern. Sollte der Ihnen mitgeteilte
voraussichtliche Liefertermin um mehr als 6 Monate überschritten
werden, steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag rückwirkend zu
beenden, der FlexGas hingegen nur, wenn die Lieferterminverzögerung
auf Umständen beruht, die nicht von ihr zu vertreten sind. Durch
Sie erfolgte Vorauszahlungen werden dann durch FlexGas erstattet. Das
Recht, den Vertrag aus einem sonstigen wichtigen Grund zu kündigen,
wird hiervon nicht berührt. Aus einer Kündigung des
Vertragsverhältnisses aufgrund einer Lieferverzögerung
resultierende weitergehende Ansprüche gegen FlexGas sind
ausgeschlossen, es sei denn, FlexGas hat die Lieferverzögerung
zu vertreten. Es findet auch keine Verzinsung der vorausbezahlten
Beträge statt.
2.2 Sollte eine Belieferung aus technischen oder anderen Gründen
endgültig nicht möglich sein (vgl. Ziffer 1.4 dieser
Bedingungen), so wird FlexGas Ihnen dies unverzüglich
mitteilen. Mit dieser Mitteilung gilt die auflösende Bedingung
als eingetreten und der Vertrag ist aufgelöst. Ziffer 2.1, Satz
5-7 gelten entsprechend.
2.3 Der Beginn der Lieferung ist immer zum Monatsanfang (Ausnahme:
Neueinzug) und richtet sich nach den notwendigen Bestätigungen
der Kündigung bei Ihrem Vorlieferanten und der Bestätigung
des Beginns der Netznutzung des Netzbetreibers gegenüber
FlexGas.
2.4 Der Vertrag hat je nach Vereinbarung eine Mindestlaufzeit von 12 bzw.
24 Monaten und kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf dieser
Mindestlaufzeit mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt
werden. Die Mindestlaufzeit beginnt mit der Belieferung durch
FlexGas. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Laufzeit des Vertrages
mehr als 24 Monate betragen würde. In diesem Fall beginnt die
Vertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss. Der tatsächliche
Beginn der Belieferung wird Ihnen durch FlexGas mitgeteilt. Sollte
eine Kündigung nicht fristgerecht eingehen oder gar nicht
erfolgen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12
Monate.
2.5 Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist per Post
direkt an die FlexGas zu richten.
2.6 Wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit
nach Ziffer 2.4 „unterjährig“ beendet, etwa durch
einvernehmliche Vertragsaufhebung oder fristlose Kündigung, so
wird Ihr Verbrauch bei Pakettarifen zeitanteilig, im Übrigen
nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
3.1 Sie willigen ein, dass FlexGas zum Zweck der Entscheidung über
die Begründung, Durchführung oder Beendigung des
Gaslieferungsvertrages Ihre Daten an eine Wirtschaftsauskunftei
übermittelt und Wahrscheinlichkeitswerte verwendet, in deren
Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Unabhängig davon wird FlexGas der Wirtschaftsauskunftei auch
Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B.
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese
Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen,
soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der FlexGas, eines
Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich
ist und dadurch schutzwürdige Belange von Ihnen nicht
beeinträchtigt werden.
3.2 FlexGas gibt Ihnen jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die
Wirtschaftsauskunftei, an die FlexGas Ihre Daten übermittelt
und von der FlexGas die jeweilige Auskunft erhalten hat. Ihre Anfrage
per Email richten Sie bitte an datenschutz@FlexGas.de
FlexGas ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die
Änderung der AGB wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Sie gelten
als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich Widerspruch erheben. Auf
diese Folge wird FlexGas Sie bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
Sie müssen den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach
Bekanntgabe der Änderungen an FlexGas absenden.
5.1 Sie haben FlexGas einen Umzug spätestens 6 Wochen vorher
anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift
mitzuteilen.
5.2 FlexGas gewährt Ihnen ein Recht zur vorzeitigen
Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch FlexGas an der neuen
Abnahmestelle nicht möglich ist.
6.1 FlexGas ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die
Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber, vom
Grundversorger, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung
durchführenden Dritten erhalten hat.
6.2 FlexGas kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
1. zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 7,
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse von FlexGas an einer Überprüfung der Ablesung
erfolgt.Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn
diese ihm nicht zumutbar ist. FlexGas darf bei einem berechtigten
Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein
gesondertes Entgelt verlangen.
6.3 Wenn der Netzbetreiber oder FlexGas das Grundstück und die
Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann,
darf FlexGas den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung
oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden
unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen
Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine
nach Ziff.
6.2 verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.
6.4 Das an der Entnahmestelle bezogene Erdgasvolumen wird durch entsprechende Messeinrichtungen in Kubikmeter (m3) erfasst. Grundlage der Abrechnung ist die Einheit Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch in kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der
am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber zuletzt genannten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas im Vergleich zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des
Wärmeerzeugers(z.B. Heiz- od. Brennwertkessel)geringer ist.
7.1 Die Preise des von Ihnen gewählten Tarifes entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste und der gültigen Tarifübersicht zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses. Sie sind dafür verantwortlich, dass der von Ihnen gewählte Tarif Ihren tatsächlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten entspricht. Die Tarifwahl obliegt grundsätzlich Ihrer Entscheidung, jedoch behält sich FlexGas vor, die Entscheidung zu überprüfen
und Sie ggf. auf für Sie günstigere Möglichkeiten der Tarifwahl hinzuweisen. Weicht das von Ihnen gewählte
Gaskontingent erheblich von der Jahresverbrauchsprognose ab, die FlexGas von dem Netzbetreiber erhält, und nehmen Sie den von der FlexGas daraufhin angebotenen Tarifwechsel nicht an, kann die FlexGas den Vertrag außerordentlich kündigen.
7.2 Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres
Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag. Bei
Privatkunden handelt es sich um Bruttopreise, inklusive Steuern und
Abgaben, bei Gewerbekunden verstehen sich die Preise jeweils
zuzüglich Umsatzsteuer. Gewerbekunden sind solche, die Gas für
gewerbliche oder selbständige Zwecke nutzen. FlexGas behält
sich vor, die von Ihnen getroffene Einordnung als Privat- oder
Gewerbekunde zu überprüfen. In Zweifelsfällen, in
denen die Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde streitig werden
sollte, gilt die entsprechende Einordnung, die der Vorversorger
hierzu getroffen hatte.
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexGas schließen,
gewährt Ihnen FlexGas einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach
zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens
mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den
letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von
FlexGas beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung
innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung
wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
7.4 Die Höhe eines eventuellen Sonderabschlags richtet sich nach dem
von Ihnen gewählten Tarif und kann der jeweils gültigen
Preisliste entnommen werden. Der Sonderabschlag ist einmalig fällig
3 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Verrechnung des
Sonderabschlags erfolgt mit der Rechnung für den letzten
Abrechnungszeitraum, die nach dem Wechsel zu einem Tarif ohne
Sonderabschlag oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt
wird.
7.5 Der Abrechnungszeitraum wird von FlexGas festgelegt und sollte einen
Zeitraum von 12 Monaten nicht wesentlich überschreiten. Die
Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern FlexGas der
Zählerstand vorliegt. Ansonsten behält sich FlexGas das
Recht der Schätzung gemäß Punkt 6 vor. Bei
Pakettarifen, also dem Preismodell, bei dem Sie ein bestimmtes
Gaskontingent zu einem Festpreis per Vorauszahlung erwerben, wird
Ihnen ein evtl. Mehrverbrauch gesondert in Ihrer Jahresabrechnung
berechnet, ein evtl. Minderverbrauch wird nicht erstattet.
7.6 Die Zahlung wird im Voraus fällig und ist je nach Tarif monatlich, vierteljährlich oder jährlich (bei den
Gaspaketen im ersten Lieferjahr ca. 8 Wochen und in den Folgejahren ca. 4 Wochen vor Lieferung bei den Tarifen mit monatlicher
Zahlungsweise ab dem Tag des voraussichtlichen Liefertermins) per Bankeinzug oder Überweisung zu entrichten. Die Höhe des zur Zahlung fälligen Betrages entnehmen Sie der Tarifübersicht. Bei den verbrauchsabhängigen Tarifen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlung nach dem vom Kunden angegebenen Gasverbrauch der
letzten, dem Vertragsschluss vorausgegangenen 12 Monate. FlexGas
behält sich vor, die Höhe der Abschläge auf Grundlage
der von dem Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchsprognose oder
des in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesenen tatsächlichen
Jahresverbrauchs des vorausgegangenen Jahres festzusetzen. Ist in
Ihrem gewählten Tarif eine Preisgarantie für einen
bestimmten Zeitraum enthalten, so wird der Zeitraum bis zum
Lieferbeginn nicht auf die Laufzeit der von Ihnen erworbenen
Preisgarantie angerechnet. Die Preisgarantie umfasst alle
Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer.
7.7 Die monatliche Grundgebühr des jeweiligen Tarifes ist Ihrem
Vorauszahlungsbetrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich
bereits hinzugerechnet.
7.8 Ab der 2. Mahnung berechnet FlexGas Ihnen eine Unkostenpauschale von
EUR 3,50 je Mahnung. Für von Ihnen verschuldete Rückbuchungen
der Bankeinzüge oder Kreditkartenabbuchungen berechnet FlexGas
Ihnen eine Gebühr von EUR 13,50. Ihnen bleibt der Nachweis
eines geringeren oder gar keines Schadens bei FlexGas vorbehalten.
7.9 FlexGas kann den Vertrag mit Wirkung zum Monatsende kündigen,
wenn trotz Mahnung und Fristsetzung Forderungen i. H. v. mindestens
EUR 50,- nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden. Dies
gilt auch, wenn FlexGas vertragsgemäß Zahlungen per
Bankeinzug erhoben hat und diesem Einzug von Ihnen ohne vertraglichen
Grund widersprochen wird oder der Einzug von Ihrer Bank mangels
Deckung zurückgegeben wird und Sie den Zahlungsrückstand
nicht spätestens nach einer zweiten Mahnung vollständig
ausgeglichen haben. FlexGas wird Ihnen für den Fall einer
Kündigung wegen Zahlungsverzugs einen Betrag von EUR 30,-
berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche,
insbesondere eines höheren Schadensersatzes, behält sich
FlexGas vor. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar
keines Schadens bei FlexGas vorbehalten.
7.10 Gegen Ansprüche von FlexGas kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet
werden.
8.1 FlexGas ist berechtigt, Ihnen die Rechnung und sonstige Schreiben
statt auf dem Postweg online zum Herunterladen bereitzustellen, wenn
Sie eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation angegeben haben.
Über die Verfügbarkeit jeder neuen Rechnung und jedes
sonstigen Schreibens wird Ihnen FlexGas eine Benachrichtigung an die
angegebene E-Mail-Adresse schicken. Sie sind verpflichtet, FlexGas
unverzüglich über eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse
zu informieren sowie unter der angegebenen EMail-Adresse eingehende
E-Mails und Ihre Rechnungsdaten und sonstige Mitteilungen aus dem
Online-Kundenbereich regelmäßig abzurufen. Die Rechnung
gilt mit Versand der E-Mail-Benachrichtigung über die
Bereitstellung als zugegangen. Rechnungsdokumente und sonstige
Schreiben werden für die Dauer von 13 Monaten nach
Erstellungsdatum im Online-Kundenbereich bereitgestellt. Neben der
Bereitstellung im Online-Kundenbereich erhalten Sie keine Rechnung
auf dem Postweg.
8.2 Die Login-Seite im Online-Kundenbereich ist in der Regel 24 Stunden
täglich verfügbar. FlexGas übernimmt jedoch weder
eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch
für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher o.
a. Funktionen.
9.1 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange FlexGas oder
der jeweilige Netzbetreiber an der Bereitstellung oder der
Fortleitung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände,
deren Beseitigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht
zumutbar ist, gehindert ist. Ein eventuelles Leistungsverweigerungs-
oder Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
9.2 Die Belieferung kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten des
Netzbetreibers oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs
unterbrochen werden. FlexGas wird Sie rechtzeitig in geeigneter Weise
unterrichten, soweit dies möglich ist und die Beseitigung der
Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird.
9.3
FlexGas kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn dies
erforderlich ist, um die Entnahme von Gas unter Umgehung oder
Beeinflussung der Messeinrichtungen oder um störende Gefahren
für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden.
10.1 Für Schäden, die durch die Unterbrechung oder bei
Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung entstehen, haftet
FlexGas nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung des
Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt und die
Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit von FlexGas nicht
schuldhaft verursacht wurde.
10.2 Die Haftung bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden
wird auf EUR 5.000,- pro Kunde beschränkt.
10.3 Ab dem Zeitpunkt, in welchem Sie Kenntnis oder infolge grober
Fahrlässigkeit keine Kenntnis über den Schaden und die
Umstände erlangen, sind Schadensersatzansprüche ein Jahr
lang geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind jegliche
Ansprüche verjährt. Die vorgenannte Verjährungsverkürzung
gilt zum einen nicht für Schäden, für die FlexGas,
deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
haften, zum anderen nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung von FlexGas oder einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der
FlexGas beruhen.
10.4 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen
Daten werden von FlexGas bzw. vom Netzbetreiber nach den Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls
erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung beteiligten
Unternehmen (z. B. zur Netznutzung und Abrechnung) unter
Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes weitergegeben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn
FlexGas derartigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
ausdrücklich widerspricht. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn FlexGas in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen des Kunden die Gasbelieferung an den Kunden
vorbehaltlos an den Kunden ausführt.
Gerichtsstand ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind.
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, richtet sich der Inhalt des
Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.2 FlexGas hat das Recht, Dritte mit der Erbringung von Leistungen oder
einem Teil von Leistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen oder
Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. In
dem Fall, dass ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit FlexGas in
deren Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, hat der Kunde
das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der
Vertragsübernahme zu kündigen.
WICHTIGER HINWEIS GEMÄSS § 107 DER
ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr
zuständiges Hauptzollamt.
Stand: 19. Mai 2010

