Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FlexGas GmbH für Privat-und Gewerbekunden

1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der FlexGas GmbH (nachfolgend FlexGas) und Ihren Kunden hinsichtlich der Versorgung mit Erdgas ohne Leistungsmessung (nachfolgend Gaslieferung). Mit Zustandekommen dieses Vertrages liefert FlexGas Ihnen Ihren gesamten Gasbedarf an die im Auftragsformular angegebene Abnahmestelle. Die Belieferung ist auf einen Jahresgasverbrauch von maximal 100.000 kWh jährlich pro Abnahmestelle beschränkt.
1.2 Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch FlexGas in Textform zustande (Vertragsbestätigung), welche innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Angebots bei FlexGas erfolgt.
1.3 FlexGas behält sich den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten oder die Nichtannahme des Vertragsangebots vor, insbesondere wenn der Zahlungsanspruch der FlexGas gefährdet erscheint.
1.4 Das Vertragsverhältnis ist auflösend bedingt dadurch, dass Ihr bestehender Gaslieferungsvertrag von Ihrem Vorversorger nicht auf FlexGas umgestellt werden kann oder das FlexGas feststellt, dass an Ihrer Abnahmestelle eine Bio-Gasanlage betrieben wird.
1.5 Bei Eintreten der Bedingung nach Ziffer 1.4 ist FlexGas von jeder Haftung befreit, es sei denn, dass sie die Pflicht zur Umstellung schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat. Die Haftung der FlexGas, deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ist auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für FlexGas im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. für das Verschulden des Vorversorgers oder Gasnetzbetreibers übernimmt FlexGas keine Haftung.
1.6 FlexGas stellt dem Kunden das Erdgas am Ende des Hausanschlusses (nachfolgend: Entnahmestelle) für die eigene Versorgung zur Verfügung. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.

2. Lieferbeginn, Vertragslaufzeit, Kündigung

2.1 Der voraussichtliche Lieferbeginn wird Ihnen in Textform durch FlexGas mitgeteilt. Die Umstellung Ihres Belieferungsvertrages vom Vorversorger erfolgt durch FlexGas unentgeltlich und so zügig wie möglich. Diese Umstellung Ihres Vertrages auf FlexGas kann sich im Einzelfall aufgrund ungewöhnlicher Umstände, z. B. beim Vorversorger, verzögern. Sollte der Ihnen mitgeteilte voraussichtliche Liefertermin um mehr als 6 Monate überschritten werden, steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag rückwirkend zu beenden, der FlexGas hingegen nur, wenn die Lieferterminverzögerung auf Umständen beruht, die nicht von ihr zu vertreten sind. Durch Sie erfolgte Vorauszahlungen werden dann durch FlexGas erstattet. Das Recht, den Vertrag aus einem sonstigen wichtigen Grund zu kündigen, wird hiervon nicht berührt. Aus einer Kündigung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer Lieferverzögerung resultierende weitergehende Ansprüche gegen FlexGas sind ausgeschlossen, es sei denn, FlexGas hat die Lieferverzögerung zu vertreten. Es findet auch keine Verzinsung der vorausbezahlten Beträge statt.
2.2 Sollte eine Belieferung aus technischen oder anderen Gründen endgültig nicht möglich sein (vgl. Ziffer 1.4 dieser Bedingungen), so wird FlexGas Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Mit dieser Mitteilung gilt die auflösende Bedingung als eingetreten und der Vertrag ist aufgelöst. Ziffer 2.1, Satz 5-7 gelten entsprechend.
2.3 Der Beginn der Lieferung ist immer zum Monatsanfang (Ausnahme: Neueinzug) und richtet sich nach den notwendigen Bestätigungen der Kündigung bei Ihrem Vorlieferanten und der Bestätigung des Beginns der Netznutzung des Netzbetreibers gegenüber FlexGas.
2.4 Der Vertrag hat je nach Vereinbarung eine Mindestlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt mit der Belieferung durch FlexGas. Dies gilt nicht, wenn hierdurch die Laufzeit des Vertrages mehr als 24 Monate betragen würde. In diesem Fall beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss. Der tatsächliche Beginn der Belieferung wird Ihnen durch FlexGas mitgeteilt. Sollte eine Kündigung nicht fristgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
2.5 Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist per Post direkt an die FlexGas zu richten.
2.6 Wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit nach Ziffer 2.4 „unterjährig“ beendet, etwa durch einvernehmliche Vertragsaufhebung oder fristlose Kündigung, so wird Ihr Verbrauch bei Pakettarifen zeitanteilig, im Übrigen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

3. Wirtschaftsauskunfteien-Klausel

3.1 Sie willigen ein, dass FlexGas zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Gaslieferungsvertrages Ihre Daten an eine Wirtschaftsauskunftei übermittelt und Wahrscheinlichkeitswerte verwendet, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Unabhängig davon wird FlexGas der Wirtschaftsauskunftei auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der FlexGas, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange von Ihnen nicht beeinträchtigt werden.
3.2 FlexGas gibt Ihnen jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei, an die FlexGas Ihre Daten übermittelt und von der FlexGas die jeweilige Auskunft erhalten hat. Ihre Anfrage per Email richten Sie bitte an datenschutz@FlexGas.de

4. Änderung der AGB

FlexGas ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung der AGB wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich Widerspruch erheben. Auf diese Folge wird FlexGas Sie bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Sie müssen den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an FlexGas absenden.

5. Umzug

5.1 Sie haben FlexGas einen Umzug spätestens 6 Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen.
5.2 FlexGas gewährt Ihnen ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch FlexGas an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist.

6. Ablesung

6.1 FlexGas ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber, vom Grundversorger, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.
6.2 FlexGas kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
1. zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 7,
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse von FlexGas an einer Überprüfung der Ablesung
erfolgt.Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. FlexGas darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
6.3 Wenn der Netzbetreiber oder FlexGas das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf FlexGas den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine nach Ziff.
6.2 verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.
6.4 Das an der Entnahmestelle bezogene Erdgasvolumen wird durch entsprechende Messeinrichtungen in Kubikmeter (m3) erfasst. Grundlage der Abrechnung ist die Einheit Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch in kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber zuletzt genannten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas im Vergleich zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers(z.B. Heiz- od. Brennwertkessel)geringer ist.

7. Preise, Boni, Abrechnung, Vorauszahlung

7.1 Die Preise des von Ihnen gewählten Tarifes entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste und der gültigen Tarifübersicht zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses. Sie sind dafür verantwortlich, dass der von Ihnen gewählte Tarif Ihren tatsächlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten entspricht. Die Tarifwahl obliegt grundsätzlich Ihrer Entscheidung, jedoch behält sich FlexGas vor, die Entscheidung zu überprüfen und Sie ggf. auf für Sie günstigere Möglichkeiten der Tarifwahl hinzuweisen. Weicht das von Ihnen gewählte Gaskontingent erheblich von der Jahresverbrauchsprognose ab, die FlexGas von dem Netzbetreiber erhält, und nehmen Sie den von der FlexGas daraufhin angebotenen Tarifwechsel nicht an, kann die FlexGas den Vertrag außerordentlich kündigen.
7.2 Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag. Bei Privatkunden handelt es sich um Bruttopreise, inklusive Steuern und Abgaben, bei Gewerbekunden verstehen sich die Preise jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Gewerbekunden sind solche, die Gas für gewerbliche oder selbständige Zwecke nutzen. FlexGas behält sich vor, die von Ihnen getroffene Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde zu überprüfen. In Zweifelsfällen, in denen die Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde streitig werden sollte, gilt die entsprechende Einordnung, die der Vorversorger hierzu getroffen hatte.
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexGas schließen, gewährt Ihnen FlexGas einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexGas beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
7.4 Die Höhe eines eventuellen Sonderabschlags richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Der Sonderabschlag ist einmalig fällig 3 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Verrechnung des Sonderabschlags erfolgt mit der Rechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach dem Wechsel zu einem Tarif ohne Sonderabschlag oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird.
7.5 Der Abrechnungszeitraum wird von FlexGas festgelegt und sollte einen Zeitraum von 12 Monaten nicht wesentlich überschreiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern FlexGas der Zählerstand vorliegt. Ansonsten behält sich FlexGas das Recht der Schätzung gemäß Punkt 6 vor. Bei Pakettarifen, also dem Preismodell, bei dem Sie ein bestimmtes Gaskontingent zu einem Festpreis per Vorauszahlung erwerben, wird Ihnen ein evtl. Mehrverbrauch gesondert in Ihrer Jahresabrechnung berechnet, ein evtl. Minderverbrauch wird nicht erstattet.
7.6 Die Zahlung wird im Voraus fällig und ist je nach Tarif monatlich, vierteljährlich oder jährlich (bei den Gaspaketen im ersten Lieferjahr ca. 8 Wochen und in den Folgejahren ca. 4 Wochen vor Lieferung bei den Tarifen mit monatlicher Zahlungsweise ab dem Tag des voraussichtlichen Liefertermins) per Bankeinzug oder Überweisung zu entrichten. Die Höhe des zur Zahlung fälligen Betrages entnehmen Sie der Tarifübersicht. Bei den verbrauchsabhängigen Tarifen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlung nach dem vom Kunden angegebenen Gasverbrauch der letzten, dem Vertragsschluss vorausgegangenen 12 Monate. FlexGas behält sich vor, die Höhe der Abschläge auf Grundlage der von dem Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchsprognose oder des in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesenen tatsächlichen Jahresverbrauchs des vorausgegangenen Jahres festzusetzen. Ist in Ihrem gewählten Tarif eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum enthalten, so wird der Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf die Laufzeit der von Ihnen erworbenen Preisgarantie angerechnet. Die Preisgarantie umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer.
7.7 Die monatliche Grundgebühr des jeweiligen Tarifes ist Ihrem Vorauszahlungsbetrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich bereits hinzugerechnet.
7.8 Ab der 2. Mahnung berechnet FlexGas Ihnen eine Unkostenpauschale von EUR 3,50 je Mahnung. Für von Ihnen verschuldete Rückbuchungen der Bankeinzüge oder Kreditkartenabbuchungen berechnet FlexGas Ihnen eine Gebühr von EUR 13,50. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei FlexGas vorbehalten.
7.9 FlexGas kann den Vertrag mit Wirkung zum Monatsende kündigen, wenn trotz Mahnung und Fristsetzung Forderungen i. H. v. mindestens EUR 50,- nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden. Dies gilt auch, wenn FlexGas vertragsgemäß Zahlungen per Bankeinzug erhoben hat und diesem Einzug von Ihnen ohne vertraglichen Grund widersprochen wird oder der Einzug von Ihrer Bank mangels Deckung zurückgegeben wird und Sie den Zahlungsrückstand nicht spätestens nach einer zweiten Mahnung vollständig ausgeglichen haben. FlexGas wird Ihnen für den Fall einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs einen Betrag von EUR 30,- berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere eines höheren Schadensersatzes, behält sich FlexGas vor. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei FlexGas vorbehalten.
7.10 Gegen Ansprüche von FlexGas kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

8. Kommunikation

8.1 FlexGas ist berechtigt, Ihnen die Rechnung und sonstige Schreiben statt auf dem Postweg online zum Herunterladen bereitzustellen, wenn Sie eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation angegeben haben. Über die Verfügbarkeit jeder neuen Rechnung und jedes sonstigen Schreibens wird Ihnen FlexGas eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse schicken. Sie sind verpflichtet, FlexGas unverzüglich über eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse zu informieren sowie unter der angegebenen EMail-Adresse eingehende E-Mails und Ihre Rechnungsdaten und sonstige Mitteilungen aus dem Online-Kundenbereich regelmäßig abzurufen. Die Rechnung gilt mit Versand der E-Mail-Benachrichtigung über die Bereitstellung als zugegangen. Rechnungsdokumente und sonstige Schreiben werden für die Dauer von 13 Monaten nach Erstellungsdatum im Online-Kundenbereich bereitgestellt. Neben der Bereitstellung im Online-Kundenbereich erhalten Sie keine Rechnung auf dem Postweg.
8.2 Die Login-Seite im Online-Kundenbereich ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. FlexGas übernimmt jedoch weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher o. a. Funktionen.

9. Versorgungsunterbrechung

9.1 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange FlexGas oder der jeweilige Netzbetreiber an der Bereitstellung oder der Fortleitung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert ist. Ein eventuelles Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
9.2 Die Belieferung kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten des Netzbetreibers oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs unterbrochen werden. FlexGas wird Sie rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten, soweit dies möglich ist und die Beseitigung der Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird.
9.3 FlexGas kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn dies erforderlich ist, um die Entnahme von Gas unter Umgehung oder Beeinflussung der Messeinrichtungen oder um störende Gefahren für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden.

10. Haftung

10.1 Für Schäden, die durch die Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung entstehen, haftet FlexGas nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt und die Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit von FlexGas nicht schuldhaft verursacht wurde.
10.2 Die Haftung bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden wird auf EUR 5.000,- pro Kunde beschränkt.
10.3 Ab dem Zeitpunkt, in welchem Sie Kenntnis oder infolge grober Fahrlässigkeit keine Kenntnis über den Schaden und die Umstände erlangen, sind Schadensersatzansprüche ein Jahr lang geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind jegliche Ansprüche verjährt. Die vorgenannte Verjährungsverkürzung gilt zum einen nicht für Schäden, für die FlexGas, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften, zum anderen nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FlexGas oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FlexGas beruhen.
10.4 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Kundendaten

Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden von FlexGas bzw. vom Netzbetreiber nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z. B. zur Netznutzung und Abrechnung) unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes weitergegeben.

12. Abweichung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn FlexGas derartigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn FlexGas in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Gasbelieferung an den Kunden vorbehaltlos an den Kunden ausführt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.2 FlexGas hat das Recht, Dritte mit der Erbringung von Leistungen oder einem Teil von Leistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. In dem Fall, dass ein Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit FlexGas in deren Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Vertragsübernahme zu kündigen.

WICHTIGER HINWEIS GEMÄSS § 107 DER ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Stand: 19. Mai 2010