1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für die Belieferung von
Privat- und Gewerbekunden mit Erdgas ohne Leistungsmessung. Bei Zustandekommen dieses Vertrages liefert FlexGas
Ihnen Ihren gesamten Gasbedarf an die im Auftragsformular angegebene Abnahmestelle für je einen Zähler. Für
jeden weiteren Zähler müssen Sie einen gesonderten Auftrag erteilen. Die Belieferung ist auf einen Jahresgasverbrauch
von maximal 400.000 kWh jährlich pro Abnahmestelle beschränkt. Leistungsgemessene Abnahmestellen
werden nicht beliefert.
1.2 Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch FlexGas in Textform zustande (Vertragsbestätigung), welche innerhalb
von 2 Wochen nach Eingang des Angebots bei FlexGas erfolgt.
1.3 FlexGas behält sich die Nichtannahme des Vertragsangebots ohne Angabe von Gründen vor, z. B. wenn der
Zahlungsanspruch von FlexGas gefährdet erscheint.
1.4 Das Vertragsverhältnis ist auflösend bedingt dadurch, dass Ihr bestehender Gaslieferungsvertrag von Ihrem Vorversorger
nicht auf FlexGas umgestellt werden kann.
1.5 Bei Eintreten der Bedingung nach Ziffer 1.4. ist FlexGas von jeder Haftung befreit, es sei denn, dass sie die Pflicht
zur Umstellung schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat. Die Haftung der FlexGas,
deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen
und die für FlexGas zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung
der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Für das Verschulden des Vorversorgers
oder Gasnetzbetreibers übernimmt FlexGas keine Haftung.
1.6 FlexGas stellt dem Kunden das Erdgas am Ende des Hausanschlusses (nachfolgend: Entnahmestelle) für die eigene
Versorgung zur Verfügung. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.
2. Lieferbeginn, Vertragslaufzeit, Rücktritt, Kündigung
2.1 Die Umstellung Ihres Belieferungsvertrages vom Vorversorger erfolgt durch FlexGas unentgeltlich und so zügig
wie möglich. FlexGas bemüht sich dabei, den von Ihnen angegebenen Wunschtermin einzuhalten. Stellt sich jedoch
heraus, dass eine Vertragsbindung mit dem Vorversorger besteht, durch die der Wunschtermin um mehr als sechs
Monate überschritten werden müsste, haben beide Parteien ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag. Das Recht
zum Rücktritt aus einem anderen Grunde bleibt unberührt. Im Falle eines Rücktritts findet eine Verzinsung der vorausbezahlten
Beträge nicht statt.
2.2 Sollte eine Belieferung aus technischen oder anderen Gründen endgültig nicht möglich sein (vgl. Ziffer 1.4.), so
wird FlexGas Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Mit dieser Mitteilung gilt die auflösende Bedingung als eingetreten
und der Vertrag ist aufgelöst. Ziffer 2.1., Satz 5 gilt entsprechend.
2.3 Der Beginn der Lieferung ist immer zum Monatsanfang (Ausnahme: Neueinzug) und richtet sich nach den notwendigen
Bestätigungen der Kündigung bei Ihrem Vorlieferanten und der Bestätigung des Beginns der Netznutzung
des Netzbetreibers gegenüber FlexGas.
2.4 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf dieser
Mindestlaufzeit mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt mit der Belieferung
durch FlexGas. Sollte eine Kündigung nicht fristgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen, so verlängert sich
der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
2.5 Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist per Post direkt an FlexGas zu richten.
2.6 Haben Sie einen Spezialpakettarif (vgl. Ziffer 7.5.) gewählt und wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen
Laufzeit nach Ziffer 2.4. – also unterjährig – beendet, etwa durch einvernehmliche Vertragsaufhebung oder fristlose
Kündigung, so wird Ihr Verbrauch zeitanteilig abgerechnet. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem
Verbrauch.
3. Wirtschaftsauskunfteien-Klausel
3.1 Sie willigen ein, dass FlexGas zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung
des Gaslieferungsvertrages Ihre Daten an eine Wirtschaftsauskunftei übermittelt und Wahrscheinlichkeitswerte
verwendet, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Unabhängig davon
wird FlexGas der Wirtschaftsauskunftei auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter
Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden.
Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter
Interessen der FlexGas, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch
schutzwürdige Belange von Ihnen nicht beeinträchtigt werden.
3.2 FlexGas gibt Ihnen jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei, an die FlexGas Ihre Daten
übermittelt und von der FlexGas die jeweilige Auskunft erhalten hat. Ihre Anfrage per E-Mail richten Sie bitte an
datenschutz@FlexGas.de.
4. Änderung der AGB
FlexGas wird eine Änderung dieser AGB nur durchführen, wenn das vertragliche Äquivalenzverhältnis nach Vertragsschluss
durch unvorhersehbare Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderungen oder weil die Rechtsprechung eine
Klausel für unwirksam erklärt) in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. FlexGas ist dann berechtigt, diese Bedingungen
insoweit anzupassen bzw. zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung
und Gegenleistung bzw. der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung
des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Die Änderung der AGB wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Sie gilt als
genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich Widerspruch erheben. Auf diese Folge wird FlexGas Sie bei der Bekanntgabe
besonders hinweisen. Sie müssen den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an
FlexGas absenden.
5. Umzug
5.1 Sie haben FlexGas einen Umzug spätestens 6 Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und
die neue Wohnanschrift mitzuteilen.
5.2 FlexGas gewährt Ihnen ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch FlexGas an
der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist.
6. Ablesung
6.1 FlexGas ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber,
vom Grundversorger, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.
6.2 FlexGas kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden,
wenn dies
1. zum Zwecke einer Abrechnung
2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
3. bei einem berechtigten Interesse von FlexGas an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.
Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. FlexGas darf
bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
6.3 Wenn der Netzbetreiber oder FlexGas das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung
betreten kann, darf FlexGas den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach
dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine nach Ziff. 6.2. verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.
6.4 Das an der Entnahmestelle bezogene Erdgasvolumen wird durch entsprechende Messeinrichtungen in Kubikmeter
(m3) erfasst. Grundlage der Abrechnung ist die Einheit Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch in kWh wird wie folgt
ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber zuletzt
genannten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer
Zustandsgröße zusammen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas
im Vergleich zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel)
geringer ist.
7. Preise, Boni, Abrechnung, Vorauszahlung
7.1 Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag. Bei Privatkunden
handelt es sich um Bruttopreise, inklusive Steuern und Abgaben, bei Gewerbekunden verstehen sich die
Preise jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Gewerbekunden sind solche, die Gas für gewerbliche oder selbständige Zwecke nutzen.
FlexGas behält sich vor, die von Ihnen getroffene Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde
zu überprüfen. In Zweifelsfällen, in denen die Einordnung als Privat- oder Gewerbekunde streitig werden
sollte, gilt die entsprechende Einordnung, die der Vorversorger hierzu getroffen hatte.
7.2 Weicht der von Ihnen angegebene Gasverbrauch erheblich von der Jahresverbrauchsprognose, die FlexGas von
dem Netzbetreiber erhält, oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden ab, ist FlexGas berechtigt,
einen Ihrem Verbrauch angemessenen Verbrauchswert für Sie zu bestimmen und die Vorauszahlung entsprechend
anzupassen. Falls Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist als die Prognose des Netzbetreibers
oder der durchschnittliche Verbrauch vergleichbarer Kunden, wird FlexGas dies angemessen berücksichtigen.
7.3 Falls Ihnen FlexGas bei den Tarifen „Spezialpaket“ oder „Classic“ einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt,
wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde
ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Gasanschluss nicht von FlexGas beliefert wurde.
Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird
erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexGas den Bonus gewährt,
wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
7.4 Die Höhe eines eventuellen Sonderabschlags richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und kann der jeweils
gültigen Preisliste entnommen werden. Der Sonderabschlag wird mit Lieferbeginn fällig. Die Verrechnung des
Sonderabschlags erfolgt mit der Rechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach dem Wechsel zu einem
Tarif ohne Sonderabschlag oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird.
7.5 Der Abrechnungszeitraum wird von FlexGas festgelegt und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht wesentlich
überschreiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern FlexGas der Zählerstand vorliegt. Ansonsten behält sich
FlexGas das Recht der Schätzung gemäß Ziffer 6. vor. Bei den Spezialpakettarifen, also dem Preismodell, bei dem
Sie ein bestimmtes Gaskontingent zu einem Festpreis per Vorauszahlung erwerben, wird Ihnen ein eventueller Mehrverbrauch
gesondert in Ihrer Jahresabrechnung berechnet; ein eventueller Minderverbrauch wird nicht erstattet.
7.6 Die Zahlung ist je nach Tarif monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich (bei jährlicher Zahlungsweise ab
dem 2. Belieferungsjahr 4 Wochen vor Beginn des folgendes Vertragsjahres, bei halbjährlicher Zahlung ab dem 2.
Belieferungshalbjahr 4 Wochen vor Beginn des Belieferungshalbjahres, ansonsten mit Beginn der jeweiligen Lieferperiode)
per Bankeinzug oder Überweisung zu entrichten. Die Höhe des zur Zahlung fälligen Betrages entnehmen
Sie der Tarifübersicht. Die monatliche Grundgebühr des jeweiligen Tarifes ist Ihrem Vorauszahlungsbetrag bereits
hinzugerechnet.
7.7 Ab der 2. Mahnung berechnet FlexGas Ihnen eine Unkostenpauschale von EUR 3,50 je Mahnung. Im Falle einer
durch Sie verschuldeten Rückbuchung eines Bankeinzuges oder einer Kreditkartenabbuchung berechnet FlexGas
Ihnen für den entstandenen Schaden eine Pauschale von EUR 8,–. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
FlexGas ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7.8 FlexGas wird Ihnen für den Fall einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs einen Betrag von EUR 30,– berechnen.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere eines höheren Schadensersatzes, behält sich FlexGas
vor. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FlexGas ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7.9 Gegen Ansprüche von FlexGas kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
aufgerechnet werden.
8. Kommunikation
8.1 FlexGas ist berechtigt, Ihnen die Rechnung und sonstige Schreiben statt auf dem Postweg online zum Herunterladen
bereitzustellen, wenn Sie eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation angegeben haben. Über die Verfügbarkeit
jeder neuen Rechnung und jedes sonstigen Schreibens wird Ihnen FlexGas eine Benachrichtigung an die angegebene
E-Mail-Adresse schicken. Sie sind verpflichtet, FlexGas unverzüglich über eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse zu informieren
sowie unter der angegebenen E-Mail-Adresse eingehende E-Mails und Ihre Rechnungsdaten und sonstige
Mitteilungen aus dem Online-Kundenbereich regelmäßig abzurufen. Rechnungsdokumente und sonstige Schreiben
werden für die Dauer von 13 Monaten nach Erstellungsdatum im Online-Kundenbereich bereitgestellt. Neben der
Bereitstellung im Online-Kundenbereich erhalten Sie keine Rechnung auf dem Postweg.
8.2 Die Login-Seite im Online-Kundenbereich ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. FlexGas übernimmt
jedoch weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit
sämtlicher oben angegebener Funktionen.
9. Versorgungsunterbrechung
9.1 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit und solange FlexGas oder der jeweilige Netzbetreiber an der Bereitstellung
oder der Fortleitung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung nicht
möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert ist. Ein eventuelles Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrecht
des Kunden bleibt unberührt.
9.2 Die Belieferung kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten des Netzbetreibers oder zur Vermeidung
eines drohenden Netzzusammenbruchs unterbrochen werden. FlexGas wird Sie rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten,
soweit dies möglich ist und die Beseitigung der Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird.
9.3 FlexGas kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn dies erforderlich ist, um die Entnahme von Gas unter Umgehung
oder Beeinflussung der Messeinrichtungen oder um störende Gefahren für die Sicherheit von Personen oder
Anlagen abzuwenden.
10. Haftung
10.1 Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht haben, kann FlexGas künftige Änderungen der
Umsatzsteuer und der Energiesteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung
an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der vorgenannten Steuern ist FlexGas
ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der Preise verpflichtet. FlexGas wird Sie über die angepassten Preise in
geeigneter Weise informieren, z. B. mit der Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für sonstige Steuern, Abgaben
oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von Gas nach Vertragsschluss
zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen
vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und FlexGas Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können.
10.2 Bei Gewerbekundenverträgen ist FlexGas darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen nach billigem Ermessen
vorzunehmen, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Kosten für die Gasbeschaffung oder eine oder mehrere der maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern.
FlexGas wird Sie über die Preisänderung schriftlich mindestens 6
Wochen vor deren Wirksamwerden informieren. Die Preisänderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag schriftlich kündigen; auf diese Folge wird FlexGas Sie besonders
hinweisen.
10.3 Wenn Sie eine erweiterte Preisgarantie gebucht haben, umfasst diese alle Preisbestandteile mit Ausnahme
der Umsatzsteuer. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 10.1. entsprechend. Hinsichtlich der Laufzeit einer
von Ihnen erworbenen Preisgarantie gilt, dass der Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf diese angerechnet wird.
11. Kundendaten
Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden von FlexGas bzw. vom Netzbetreiber nach
den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten
an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z. B. zur Netznutzung und Abrechnung) unter Berücksichtigung
des Bundesdatenschutzgesetzes weitergegeben.
12. Abweichung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen,
selbst wenn FlexGas derartigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn FlexGas in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Gasbelieferung an den Kunden
vorbehaltlos an den Kunden ausführt.
13. Außergerichtliche Streitbeilegung
Sollte es trotz des Bemühens von FlexGas, den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Kunden gerecht zu werden, ausnahmsweise
zu einem Streitfall kommen, haben Sie u.a. die folgenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung:
13.1 FlexGas hat für ihre Kunden eine hausinterne Schlichtungsstelle eingerichtet, die sich in Streitfällen gern bemüht,
schnell, unbürokratisch und kulant eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie erreichen die Schlichtungsstelle per
E-Mail unter kundenanwalt@flexgas.de.
13.2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung
von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung
mit Energie sowie die Messung der Energie eingerichtet. Sie erreichen diese unter Schlichtungsstelle Energie
e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon (030) 2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de. Sofern Sie eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragen, ist
FlexGas verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ihr Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens
ist erst zulässig, wenn FlexGas im Verfahren nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Ihrer Beschwerde nicht
abgeholfen hat.
13.3 Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich im Streitfalle an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für
den Bereich Elektrizität und Gas zu wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach
8001, 53105 Bonn, Telefon (030) 22480-500 oder 01805 / 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min;
Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax (030) 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 FlexGas hat das Recht, Dritte mit der Erbringung von Leistungen oder einem Teil von Leistungen aus diesem
Vertrag zu beauftragen oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. In dem Fall, dass ein
Dritter aufgrund einer Vereinbarung mit FlexGas in deren Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, hat der Kunde
das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Vertragsübernahme zu kündigen.
WICHTIGER HINWEIS GEMÄSS § 107 DER ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung
ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere
Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an
Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Stand: 15.03.2012


