Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten
Sie möchten zu einem günstigen Gasanbieter wechseln?
Den Wechsel des Gasanbieters möchten wir für Sie so einfach wie nur möglich gestalten. Deshalb haben wir hier die häufig gestellten Fragen und die Antworten zusammengestellt.
Ihr Wechsel des Gasanbieters: So erhalten Sie günstiges FlexGas.
Wie funktioniert der Wechsel?
Der Gasanbieterwechsel ist für Sie denkbar einfach: Sie müssen lediglich den neuen Gasauftrag abschließen, alles Weitere übernimmt FlexGas für Sie. Dies schließt die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Gasversorger ein. Ihre Daten geben Sie am besten gleich online ein. So sichern Sie sich noch heute einen günstigen Gaspreis.
Welche Angaben werden zum Vertragsabschluss benötigt?
Ihr günstiger Gasanbieter FlexGas benötigt neben Ihren persönlichen Daten die Angaben zu Ihrer derzeitigen Gasversorgung.
Dazu gehört:
- Ihr vorheriger Gasversorger,
- die Zählernummer,
- der gewünschte Belieferungsbeginn.
Ihr Gaszähler befindet sich in der Regel in Ihrer Wohnung, im Eingangs- bzw. Flurbereich oder im Keller. Sollten Sie den Gaszähler dennoch nicht finden, können Sie sich bei Ihrem Vermieter nach der Zählernummer erkundigen. Auf dem Gaszähler befindet sich auch die Zählernummer, die für den Vertragsabschluss erforderlich ist. Auf Ihrer letzten Gasrechnung finden Sie ebenfalls die Zählernummer. Den Zählerstand zum Umstellungstermin teilen Sie Ihrem jeweiligen Gasnetzbetreiber mit.
Soll ich meinen bisherigen Gasvertrag selbst kündigen?
Ihren bisherigen Gasvertrag brauchen Sie nicht selbst zu kündigen. Das übernimmt Ihr neuer Gasanbieter FlexGas gern für Sie. Wir werden Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Sie kündigen. Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Gasversorger mitteilen.
Einzige Ausnahme: Bei einem Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch Ihren bisherigen Gasanbieter, sollten Sie die Kündigung gemäß der eingeräumten Frist selbst vornehmen. Diese Kündigungsfristen sind meist sehr knapp bemessen (in der Regel 14 Tage). Indem Sie die Kündigung selbst fristgemäß wahrnehmen, umgehen sie eine erneute Vertragsbindung an Ihren bisherigen Gasanbieter.
Entstehen durch den Wechsel zu FlexGas Kosten?
Der Wechsel des Gasanbieters ist selbstverständlich kostenfrei. Für Sie als Verbraucher entstehen demzufolge keine Gebühren.
Gehört FlexGas zu einem großen Energiekonzern?
Die FlexGas GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der FlexStrom AG. Die FlexStrom AG mit Sitz in Berlin ist ein mittelständiges Unternehmen, das unabhängig von den Energiekonzernen auf dem Energiemarkt agiert. Die FlexStrom AG wurde im Juni 2003, damals noch als GmbH, gegründet. Im Juni 2006 wurde die FlexGas GmbH gegründet.
Ihr Liefertermin: Wann beginnt die Gaslieferung durch FlexGas?
Warum kann mir FlexGas nur einen voraussichtlichen Liefertermin mitteilen?
FlexGas als Ihr neuer Gasversorger übernimmt die gesamte Umstellung Ihrer Gasversorgung. Sowohl die Kündigung bei Ihrem Vorversorger als auch die Anmeldung beim Netzbetreiber wird durch uns eingereicht. Da FlexGas auf die positiven Rückmeldungen der anderen Marktpartner angewiesen ist, kann Ihnen zunächst nur ein voraussichtlicher Liefertermin genannt werden. Sobald Ihr derzeitiger Gasversorger sowie der Netzbetreiber den Liefertermin bestätigen, informieren wir Sie schriftlich per E-Mail darüber. Bitte beachten Sie, dass dies teilweise erst eine Woche vor dem Liefertermin der Fall sein kann.
Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
Bei der Umstellung ist FlexGas wie alle anderen Marktpartner an gesetzlich definierte Fristen gebunden. Aufgrund dieser Fristen bedarf die Umstellung Ihrer Gasversorgung auf günstiges FlexGas in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Vertragsabschluss. Eventuelle Kündigungsfristen beim Vorversorger können den Anbieterwechsel hinauszögern. Die Belieferung beginnt immer zum Monatsersten. Nur wenn Sie neu in eine Wohnung bzw. ein Haus einziehen, ist ein anderer Lieferbeginn möglich. Sobald Ihr Lieferbeginn verbindlich feststeht, erhalten Sie von Ihrem neuen Gasversorger FlexGas eine schriftliche Bestätigung.
Könnte die Gasversorgung während des Wechsels zeitweise unterbrochen werden?
Nein, das ist unmöglich. Bei einem Wechsel des Gasanbieters besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass Ihre Gasversorgung unterbrochen wird. Der örtliche Gasversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasversorgung zu gewährleisten. Auch während des Wechselprozesses können Sie sich auf eine zuverlässige und sichere Gasversorgung verlassen.
Mein Liefertermin steht fest. Wem soll ich meinen Zählerstand mitteilen?
Der zuständige Netzbetreiber wird sich mit Ihnen in Verbindung setzten, sofern er den Zählerstand zum Wechseltermin benötigt. Zur Sicherheit sollten Sie sich diesen Zählerstand für Ihre Unterlagen notieren.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Wenn Sie neu in eine Wohnung beziehungsweise in ein Haus mit eigenem Gasanschluss einziehen, sollten Sie sich rechtzeitig über die Konditionen der verfügbaren Gasanbieter informieren. Am besten beauftragen Sie FlexGas noch vor dem Einzug in das neue Heim mit der Energielieferung. So können Sie sicherstellen, dass Sie zwischenzeitlich nicht vom örtlichen Grundversorger mit Gas beliefert werden.
Sollten Sie bereits Kunde von FlexGas sein und beabsichtigen, in ein neues Heim zu ziehen, so teilen Sie uns Ihren Umzug am besten mehrere Wochen vorher mit. Für Ihre neue Abnahmestelle unterbreiten wir Ihnen gern ein neues Angebot. Um Sie auch in Ihrem neuen Heim mit günstigem FlexGas zu versorgen, benötigen wir nur die neue Adresse sowie die Zählernummer des Gasanschlusses.
Ihre optionale Preisgarantie: Stabiler Gaspreis für 12 Monate.
Wie funktioniert die Preisgarantie?
In der Vergangenheit ist es mehrfach zu erheblichen Steigerungen des Gaspreises gekommen. Auch in Zukunft werden Erhöhungen der Energiekosten nicht ausbleiben. Mit der Preisgarantie von FlexGas schützen Sie sich dagegen. Sichern Sie sich einen stabilen Gaspreis für die gesamte Mindestvertragslaufzeit.
Empfiehlt FlexGas den Abschluss der Preisgarantie?
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich optimal gegen die Preissteigerungen auf dem Energiemarkt absichern oder ob Sie darauf verzichten. FlexGas empfiehlt Ihnen die optionale Preisgarantie als faires Angebot für Sie als FlexGas-Kunden. Nur mit der optionalen Preisgarantie ist Ihr Gaspreis gegen die Preisentwicklung bei den Beschaffungspreisen abgesichert.
Was kostet die optionale Preisgarantie für günstiges FlexGas?
Die optionale Preisgarantie von FlexGas ist ganz fair und transparent gestaltet. Für einen geringen und überschaubaren Aufpreis je Kilowattstunde erhalten Sie volle Kostensicherheit für 12 Monate. Den aktuellen Preis für Ihre Preisgarantie entnehmen Sie ganz einfach aus unseren Tarifangeboten oder aus Ihrer Vertragsbestätigung oder -verlängerung.
Ihr günstiger Gaspreis: Fragen zur Zahlungsweise und Abrechnungen.
Wie wird mein FlexGas-Vertrag bezahlt?
Beim Tarif Deutschlands-Best können Sie zwischen einer jährlichen und einer vierteljährlichen Abschlagszahlung wählen. Für Ihren Jahresbetrag übersenden wir Ihnen einen Überweisungsträger, damit Sie den Zahlungszeitpunkt innerhalb der vereinbarten Frist selbst bestimmen können. Bitte beachten Sie, dass FlexGas von einer eventuell vorliegenden Einzugsermächtigung keinen Gebrauch für Ihre Jahreszahlung macht. Überweisen Sie daher bitte in jedem Fall den Betrag für Ihre Jahreszahlung.
Wenn Sie sich für einen Tarif mit vierteljährlicher Zahlungsweise entschieden haben, wird der entsprechende Betrag sowie der vereinbarte einmalige Sonderabschlag ganz bequem von Ihrem Konto abgebucht.
Wann wird der Bonus gezahlt?
Zunächst bezahlen Sie den vereinbarten Gesamtpreis für Ihren FlexGas-Tarif. Ihr Bonus wird nach 12 Belieferungsmonaten fällig und spätestens auf Ihrer ersten Jahresrechnung berücksichtigt. Dies geschieht ganz automatisch. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Was sind Arbeitspreis und Grundgebühr?
Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Gas an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Die Grundgebühr ist ein Betrag, der jeden Monat für Ihren Gasanschluss berechnet wird. Mit der Grundgebühr werden unter anderem die Kosten für die Zählermiete oder die jährliche Ablesung durch den Netzbetreiber gedeckt.
Sind die angegebenen Preise inkl. aller Gebühren und Steuern?
Ja. Es handelt sich um einen Inklusivtarif, in dem Gaskosten, Steuern, Netznutzungsentgelte, Zählerkosten und Konzessionskosten bereits enthalten sind. Bei Privatkunden ist die Mehrwertsteuer in den angegebenen Preisen enthalten. Bei Gewerbekunden ist die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer diesen Preisen hinzuzurechnen.
Weshalb wird bei meinem FlexGas-Tarif eine Region ausgewiesen?
Die Tarife von FlexGas sind regionalisiert. Ursache dafür ist, dass die Gebühren der jeweiligen Gasnetzbetreiber regional sehr unterschiedlich sind. Wir von FlexGas wollen aber nicht, dass Sie als Kunde die hohen Netzgebühren aus anderen Gebieten mit bezahlen müssen. Deswegen orientiert sich Ihr Regionaltarif nur an den Netzgebühren vor Ort. Trotz der regionalen Tarifdifferenzen haben Sie mit FlexGas einen der günstigsten Gasanbieter für Ihren Wohnort gewählt.
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Die jährliche Verbrauchsabrechnung wird Ihnen wie gewohnt nach Ablauf von 12 Kalendermonaten nach vorheriger Zählerablesung zugesandt. Nach Erhalt des Zählerstandes wartet FlexGas auf die Überprüfung durch den zuständigen Netzbetreiber. Erst nach dieser Prüfung kann die Rechnung erstellt werden, in der Regel 14 Monate nach Beginn des Vertragsjahres.
Was passiert nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten?
Sie brauchen nichts weiter zu tun. FlexGas schickt Ihnen automatisch ein Vertragsverlängerungsschreiben zu, in dem die Konditionen für das nächste Vertragsjahr ausführlich erklärt sind. Sollten Sie sich für einen anderen Energieversorger entscheiden, so benachrichtigen Sie uns bitte rechtzeitig in Schriftform.
Technische Fragen zu Ihrer Gasversorgung
Brauche ich einen neuen Gaszähler durch den Anbieterwechsel?
Nein, durch den Wechsel des Anbieters sind keine technischen Änderungen an Ihrem Gasanschluss nötig. Der Gaszähler und die Gasleitungen verbleiben auch nach einem Wechsel im Besitz des Netzbetreibers. FlexGas als Ihr neuer Gasversorger mietet sozusagen die vorhandenen Zähler und Leitungen vom lokalen Versorger. Für Sie kommen dafür keine zusätzlichen Kosten hinzu. In Ihrem Gaspreis sind diese Kosten bereits enthalten.
Wer liest künftig meinen Gaszähler ab?
Auch hier ändert sich für Sie nichts. Der lokale Versorger ist wie bisher für die Ablesung des Zählers zuständig. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich den Zählerstand zum Umstelltermin aber zusätzlich selbst notieren.
Wie gelangt Gas von FlexGas zu meinem Anschluss?
Das Gas von FlexGas kommt wie bisher über die Leitungen und Rohre zu Ihrem Anschluss. Der Gasnetzbetreiber ist verpflichtet, anderen Gasanbietern den Netzzugang bzw. die Durchleitung zu gewähren. Für die Nutzung dieser Anlagen zahlt FlexGas eine Gebühr, die in Ihrem Gaspreis bereits enthalten ist.
Von wem erhalte ich dann künftig meine Rechnungen?
Für Ihren Gasverbrauch erhalten Sie nach einem Vertragsjahr von FlexGas eine Rechnung.
Wie rechne ich meinen Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden um?
Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m³) bekannt sein, können Sie ihn mit folgender Formel in Kilowattstunden (kWh) umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m³ mit dem Brennwert. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunde pro m³. Ist der Brennwert nicht bekannt, werden die Kubikmeter mit 10 multipliziert, um einen Schätzwert zu erreichen. Die Angabe Ihres Gasverbrauchs in Kilowattstunden ist viel zuverlässiger als die Kubikmeter-Angabe.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich technische Probleme bei der Gasversorgung habe?
Ihr lokaler Versorger bleibt auch nach dem Anbieterwechsel der Ansprechpartner für alle technischen Fragen und Probleme. Sollte Ihre Gasversorgung tatsächlich ausfallen, ist Ihr lokaler Versorger zuständig.

