Kartellbehörde ermittelt gegen 19 Gasversorger in NRW

Aufgrund eines eventuellen Preismissbrauchs leitete die Kartellbehörde Vorermittlungen gegen 19 Gasversorger in Nordrhein Westfalen ein. In den vergangen Monaten hätten die Kartellhüter bei einem landesweiten Gaspreisvergleich auffällig hohe Gaspreise entdeckt.

Nun sind die betreffenden 19 Gasversorger dazu aufgefordert, gegenüber der Kartellbehörde die Kalkulation Ihrer Gaspreise genauestens zu rechtfertigen. Gelingt dies den betroffenen Gasversorgern nicht oder kommen sie der Aufforderung gar nicht nach, werden Preissenkungen durch die Landeskartellbehörde verordnet. Nachfolgend ist gegen die betreffenden Energieversorger sogar ein Verfahren wegen Preismissbrauchs möglich.

In einem landesweiten Gaspreisvergleich prüfte die Kartellbehörde in den Monaten Februar bis April 2010 die Preise von 144 Gasversorgern in Nordrhein Westfalen. Auffällig waren dabei 19 Gasversorger mit erheblich höheren Gaspreisen. Als „überteuert“ gilt ein Gasversorger, wenn der vom Kunden geforderte Gaspreis um mindestens 10 Prozent über den Landesdurchschnittspreisen liegt. Für den Gaspreisvergleich wurde jeweils der günstigste Gastarif des jeweiligen Grundversorgers berücksichtigt.

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